Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen und Tagungen im Hotel am Markt Hungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsverbindungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmer, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräume des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Hotels an den Veranstalter zustande; dies sind Vertragspartner. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.

Leistungen, Preise, Zuzahlung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die vereinbarten Preise um diese angehoben. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeit sind binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Veranstaltungen und Tagungen können die Rechnungen nur bar, mit EC-Karte oder Überweisungen zu oben genannten Bedingungen beglichen werden. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Hotels

Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

z. B. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung vom Vertrag unmöglich machen. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadens-ersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltens des Hotels.

Rücktritt des Veranstalters

Bei Rücktritt des Veranstalters 8 Wochen vor dem Termin der Veranstaltung ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Soweit kein Mietpreis ausdrücklich vereinbart wurde, da die Miete in andere Leistungen einkalkuliert ist, ist die reguläre Raummiete laut gültiger Preisauszeichnung fällig. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 7. – 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem weiteren Rücktritt 70 % des Speiseumsatzes. Die Berechnung des Speise-Tagungs-Bankett-umsatzes x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis festgelegt, wird das preiswerteste 3-Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

Stornoregelung der Hotelzimmer

Bei Annullierung oder Verkürzung Ihrer Zimmerreservierung 7 Tage vor Anreise werden wir selbstverständlich versuchen, das Zimmer weiterzuvermieten. Wenn dies nicht gelingt, erlauben wir uns 80 % vom Zimmerpreis Ihnen in Rechnung zu stellen.

Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume eventuell zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

Mitbringen von Speisen und Getränke

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung nicht mitbringen.

Haftung des Veranstalters für Schäden

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungs-teilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mit der neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.

Stand 09/2016

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